Jede Art von Zahnersatz muss so hergestellt sein, dass er dem Patienten als ein möglichst originalgetreues, funktionales und ästhetisch einwandfreies Duplikat der verlorenen Zahnsubstanz dient.
Voraussetzung hierzu ist ein hohes Maß an individueller Präparation durch den behandelnden Zahnarzt und eine große handwerkliche Kunstfertigkeit im Labor während des Herstellungsprozesses.
Dies bedingt allerdings auch die unbedingte Einhaltung aller Verfahrensschritte im Umgang mit Zahnersatzwerkstoffen, um im Mundraum des Patienten eine langfristige Körperverträglichkeit zu garantieren. |